Sie haben Ihre Nebenkostenabrechnung geprüft und Fehler entdeckt? Dann haben Sie das Recht, die Abrechnung zu beanstanden und eine Korrektur zu verlangen. Das ist Ihr gesetzliches Recht nach Art. 257b Abs. 2 OR — Ihr Vermieter darf Ihnen deswegen nicht kündigen.
Viele Mieterinnen und Mieter scheuen sich davor, ihre Abrechnung anzufechten. Dabei ist das Vorgehen einfach, wenn man es richtig macht. Diese Anleitung zeigt Ihnen, wie Sie in 5 Schritten vorgehen.
Bevor Sie beanstanden, brauchen Sie eine solide Grundlage. Prüfen Sie Ihre Abrechnung systematisch:
Tipp: Mit unserem automatischen Prüftool können Sie Ihre Abrechnung in 60 Sekunden auf alle diese Punkte prüfen lassen.
Sie haben das gesetzliche Recht, sämtliche Belege einzusehen, die der Abrechnung zugrunde liegen (Art. 257b Abs. 2 OR). Dazu gehören Rechnungen von Energieversorgern, Wartungsfirmen, Hauswart-Abrechnungen etc.
Wichtig: Verlangen Sie die Belegeinsicht schriftlich. Die Vermieterschaft muss Ihnen die Unterlagen zugänglich machen. Verweigert sie dies, können Sie den Mietzins hinterlegen, bis Einsicht gewährt wird.
Die Belegeinsicht findet in der Regel beim Sitz der Verwaltung statt. Ist dieser zu weit von Ihrem Wohnort entfernt, muss Ihnen die Verwaltung die Belege zusenden oder vor Ort zugänglich machen.
Haben Sie einen oder mehrere Fehler identifiziert, beanstanden Sie die Abrechnung schriftlich. Am besten per Einschreiben, damit Sie den Versand belegen können.
Ihr Schreiben sollte enthalten:
Bewahren Sie eine Kopie des Schreibens und den Postbeleg auf.
Wichtig: Unser Prüfbericht für CHF 29 enthält einen fertig formulierten Widerspruchsbrief, den Sie nur noch unterschreiben und absenden müssen.
Auch wenn Sie die Abrechnung beanstanden: Bezahlen Sie eine allfällige Nachzahlung fristgerecht. Andernfalls riskieren Sie eine Kündigung wegen Zahlungsverzug nach Art. 257d OR.
Schreiben Sie bei der Überweisung den Vermerk: «Zahlung unter Vorbehalt, gilt nicht als Schuldanerkennung.»
So vermeiden Sie den Zahlungsverzug und behalten trotzdem alle Rechte, die Differenz zurückzufordern.
Verweigert der Vermieter die Korrektur, haben Sie folgende Möglichkeiten:
Fehler gefunden — oder unsicher?
Unser Prüfbericht zeigt Ihnen genau, welche Positionen beanstandbar sind, und liefert den fertigen Widerspruchsbrief.
Abrechnung jetzt prüfen lassen →Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Für eine verbindliche Einschätzung wenden Sie sich an den Mieterverband oder einen Anwalt.